Donnerstag, 28. März 2013

Der Beck-Blog zu Mollath und die politische Zensur /z.K. Prof. Henning Ernst Müller, Dr. Rudolf Sponsel, Oliver Garcia, Delegibus,Gabriele Wolff, Reiner Hofman Schwabach, Fachschaft Jura Regensburg

Dieser Blog dient der politischen Hygiene und soll am Beispiel der Diskussionen im Falle Mollath aufzeigen, welchen Haltungen auf welchen Seiten es zu verdanken ist, dass der Fall Mollath überhaupt möglich wurde.

Die Absicht dahinter ist natürlich die, Verantwortlichen klarzumachen, was sie eigentlich tun, und sie zur Änderung ihres Verhaltens zu veranlassen.

Ich habe in den letzten Wochen sehr viel Material gesichert - vom Beck Blog. Material, das verdeutlich, welche Art von Kommentaren gelöscht werden, z.B.

Besonders bedenklich fand ich es u.a., dass gestern, am 28. März 2013, ein von mir geschriebenen Kommentar gelöscht wurde, an dem eigentlich nichts auszusetzen war:

Zweifler schrieb:
..... Ich weiß nicht, weshalb wir alle paar Jahre wieder die Rechtsbeugungsdebatte führen müssen.  Dafür gibt es - wie unsere Geschichte und die Erfahrungen in anderen Ländern zeigt - keine befriedigende Lösung. Richter müssen unabhängig und ohne Furcht vor Strafverfolgung entscheiden können. Die wenigen schwarzen Schafe, die ihre Stellung für Schweinereien mißbrauchen, wird man nicht belangen können, ohne das ganze System in Frage zu stellen. Rechtskräftig verurteilt wegen Rechtsbeugung wurden nur ein paar arme Würstchen, Sonderlinge, die im Gericht keine Lobby und keine Freunde hatten, aber keine "mächtigen" Kammervorsitzenden oder gar OLG-Richter.
Es gibt nicht gerade wenige, die durchaus begründet behaupten, das aktuelle Justizsystem sei von antidemokratischen Kräften instrumentalisiert und an sich infrage zu stellen.
Zudem muss man befinden, dass der im Strafrecht in anderen Fällen verwendete Begriff der "Garantenstellung" sicherlich seine Berechtigung hat: Sieht jemand zu, wie ein ihm völlig fremder Mensch ertrinkt, obwohl er helfen könnte, dann ist es unterlassene Hilfeleistung. Sieht aber ein Vater zu, wie sein Sohn ertrinkt, obwohl er Hilfe leisten könnte, dann ist es Mord durch Unterlassen - also ein erheblicher Unterschied aufgrund der Garantenstellung, die ein Vater hinsichtlich seines Sohnes hat.
Es liegt auf der Hand, dass gerade die Organe der Justiz und der Polizei in besonderer Weise dem Recht verpflichtet sein müssen, also eine Garantenstellung hinsichtlich der Rechtswahrung haben. In krassem Gegensatz dazu die Realität, wie Sie ja auch von Ihnen beschrieben wird.
Hier geht es um eine ganz große Nummer, die von ganz oben gewollt ist, wobei ich mit "ganz oben" nicht den angeblichen Souverän, das Volk meine.
Nicht zuletzt aufgrund des Internets wird die Diskussion über das bestehende System sich zunehmend auf einem anderen Level abspielen als bisher, davon können Sie ganz sicher ausgehen.

Mit besten Grüßen
Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Der Kommentar wurde erst gar nicht veröffentlicht (meist wird veröffentlicht, doch z.T. dann später gelöscht).

Nur als angemeldeter User bekam ich ihn zu sehen - als angemeldeter User bekommt man seine Kommentare im Beck-Blog sofort angezeigt, während die nicht angemeldete Öffentlichkeit sie erst später zu Gesicht bekommt (falls nicht sofort gelöscht wird).

Ich denke, dass der Kommentar oben schon einigermaßen deutlich macht, was im Beck-Blog so zensiert wird.

Hier kann man sich den Kommentar im Strang ansehen, wie ich ihn als angemeldeter User sehen konnte (Kommentar 37, ganz unten):

http://die-volkszeitung.de/-------------2012-special-a/beck-blog-2013/2013-03-28-beck-block/unveroeff-03/fall-mollath-die-wiederaufnahmeantr-ge-unter-der-lupe.html

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

1 Kommentar:

  1. Justiz, Psychiatrie, Banken und Politik: Alle Machthaber gegen einen. Der Fall Mollath ist kein Ausnahmefall.

    Eine alte 'Weisheit' der Machtapparate lautet: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Trotzdem gibt es nachteilige Verhaltensweisen wie Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus ) wie z.B. die Selbstgefälligkeit bei der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html . Auch gibt es Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust auf Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ) usw..
    Eine alte Juristenweisheit zum Egoismus der Justiz lautet: Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand. (von http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/20736 ).
    Es sind Fälle bekannt, in denen Kritiker der Obrigkeit mit Manipulationen (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter ) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
    Das kausale schlüssige (egoistische) Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: "Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren". In diesem Sinne: Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (Ablehnungsbegründung von Rechtsmitteln gegen Entmündigung wegen Justizkritik vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
    Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
    Ein Richter a.D.: "Ich....habe.....unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.....“ (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
    Der Gesetzgeber hat von seinem Handwerk offenbar keine Ahnung.
    Im Anwaltsblatt schreibt z.B. zur Anhörungsrüge Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck:
    “Ich versage mir alle Einzelheiten zu dieser gesetzgeberischen Missgeburt, eines kostenlosen Beschäftigungsprogramms für Anwälte auf einem Gebiet, das ihnen fernliegt, eine Belästigung der Justiz mit einem Anliegen, das sie schon behandelt haben, verbunden mit der Zumutung, sagen zu sollen, sie habe ein elementares Urrecht mit Füßen getreten. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anhörungsrüge. (Quelle: http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt).
    Wenn für nicht funktionierende Rechtsmittel wie die Anhörungsrüge von der Staatskasse Gebühren verlangt werden, dann bereichert sich der Staat an den Rechtssuchenden ungerechtfertigt. Bei ungerechtfertigter Bereicherung besteht normalerweise ein Herausgabeanspruch.
    Die Gesetze müssten verhaltenskonform konstruiert werden.
    Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte z.B. von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
    Jedenfalls wäre die Zulassung von bundesweiten Volksabstimmungen nötig (vgl. z.B. http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html ).

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